Maklerklausel löst gegenüber Notar keine Kost...
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Maklerklausel löst gegenüber Notar keine Kostenschuld aus

Quelle: WIR BNS
Rechtsanwalt Carsten Küttner von WIR Breiholdt Nierhaus Schmidt
Rechtsanwalt Carsten Küttner von WIR Breiholdt Nierhaus Schmidt

Maklerrecht. Anteilige Notargebühren für den Entwurf eines Wohnungskaufvertrags, der nicht beurkundet wird, können auch dann nicht dem Makler auferlegt werden, wenn er die Aufnahme einer Maklerklausel in den Entwurf veranlasst hat.
OLG Schleswig, Beschluss vom 11. Januar 2023, Az. 9 Wx 15/22

Der Fall Ein Immobilienmakler ersucht in Anbahnung eines Wohnungskaufs einen Notar mit der Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs. Dort wurde eine sog

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