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Maklerrecht. Anteilige Notargebühren für den Entwurf eines Wohnungskaufvertrags, der nicht beurkundet wird, können auch dann nicht dem Makler auferlegt werden, wenn er die Aufnahme einer Maklerklausel in den Entwurf veranlasst hat.
OLG Schleswig, Beschluss vom 11. Januar 2023, Az. 9 Wx 15/22
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