Makler muss Selbstmord eines Voreigentümers n...
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Makler muss Selbstmord eines Voreigentümers nicht erwähnen

Quelle: CBH
Rechtsanwalt Paul M. Kiss von CBH Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Paul M. Kiss von CBH Rechtsanwälte

Maklerrecht. Der Makler muss nicht von sich aus über einen länger zurückliegenden Suizid aufklären, den ein Voreigentümer in der Immobilie begangen hat.
LG München I, Urteil vom 19. Mai 2022, Az. 20 O 8471/21

Der Fall Ein Kaufinteressent kontaktierte auf eine Internetanzeige hin den Makler. Bei der Besichtigung wurde kurz thematisiert, dass die Vor-Voreige

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