Makler haften für ihre Vertriebspartner

Angaben zum Energieverbrauch sind in Verkaufsanzeigen für Verbraucher Pflicht. Fehlen diese Hinweise, ist das unlauter. Maklerketten sind dafür verantwortlich, dass in den Anzeigen ihrer Vertriebspartner die sogenannten EnEV-Angaben stimmen, sagt das OLG Frankfurt. Das kann Auswirkungen auch bei anderen notwendigen Angaben in Inseraten haben. Zudem könnten Franchisemakler ebenso in der Pflicht sein.

Maklerunternehmen sind grundsätzlich verantwortlich für fehlende EnEV-Angaben in den Immobilieninseraten ihrer Vertriebspartner. Das hat das Oberlande

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