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Angaben zum Energieverbrauch sind in Verkaufsanzeigen für Verbraucher Pflicht. Fehlen diese Hinweise, ist das unlauter. Maklerketten sind dafür verantwortlich, dass in den Anzeigen ihrer Vertriebspartner die sogenannten EnEV-Angaben stimmen, sagt das OLG Frankfurt. Das kann Auswirkungen auch bei anderen notwendigen Angaben in Inseraten haben. Zudem könnten Franchisemakler ebenso in der Pflicht sein.
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