Kosten für Vor-Ort-Betreuung sind nicht umlag...
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Kosten für Vor-Ort-Betreuung sind nicht umlagefähig

Quelle: Bourgeois & Sabeeh
Rechtsanwalt Qutaibah Sabeeh von Bourgeois & Sabeeh
Rechtsanwalt Qutaibah Sabeeh von Bourgeois & Sabeeh

Mietrecht. Eine AGB-Klausel, die Kosten für die "Vor-Ort-Betreuung" eines Einkaufszentrums auf den Mieter umlegt, ist unwirksam.
OLG Brandenburg, Urteil vom 5. April 2022, Az. 3 U 144/20

Der Fall Der Mieter in einem Einkaufszentrum verlangt die Erstattung von Nebenkosten, die er für seine Ladenfläche gezahlt hat. Der Vermiet

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