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Mietrecht. Enthält eine Anlage zu einem Gewerbemietvertrag neben abrechenbaren Mietanteilen auch einen Pauschalbetrag für Betriebs- und Nebenkostenpositionen, kann dies eine überraschende Klausel sein - und damit unwirksam.
OLG Hamm, Urteil vom 8. Juni 2017, Az. I-18 U 9/17
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