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Maklerrecht. Erhält ein Verbraucher bei Vertragsschluss keine Widerrufsbelehrung und kein Muster-Widerrufsformular, verliert der Makler seine Provision, sofern der Vertrag außerhalb seiner Geschäftsräume geschlossen wurde.
BGH, Urteil vom 26. November 2020, Az. I ZR 169/19
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