Keine Neuausschreibung ohne Verhältnismäßigke...
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Keine Neuausschreibung ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung

Quelle: Heuking
Rechtsanwalt Dr. Martin Schellenberg von Heuking Kühn Lüer Wojtek
Rechtsanwalt Dr. Martin Schellenberg von Heuking Kühn Lüer Wojtek

Vergaberecht. Auftraggeber können Vergabeverfahren nach Eingang der Angebote aufheben und die Leistung neu ausschreiben, wenn sie die Vergabeunterlagen wesentlich überarbeiten müssen.
VK Lüneburg, Beschluss vom 19. Juli 2021, Az. VgK-24/2021

Der Fall Die Ausschreibung für die Beschaffung von Polizei-Schutzwesten stand von Beginn an unter keinem guten Stern: Zuerst wollte die Behö
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