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Baurecht. Der Architekt haftet nicht für die Überschreitung von Kosten, wenn keine Grenze vereinbart ist.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Juni 2014, Az. 23 U 166/12; BGH, Beschluss vom 6. April 2016, Az. VII ZR 81/14 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)
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