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Steuerrecht. Wenn eine Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft später auf den bisherigen Treugeber übergeht und er damit mindestens 95% der Anteile am Gesellschaftsvermögen hält, wird keine Grunderwerbsteuer fällig.
FG Hamburg, Urteil vom 28. Dezember 2016, Az. 3 K 172/16
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