Keine Erbschaftsteuer bei "unverzüglicher" Se...
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Keine Erbschaftsteuer bei "unverzüglicher" Selbstnutzung

Quelle: Dornbach
Klaus Bührer.
Klaus Bührer.

Steuerrecht. Kinder können eine Immobilie, die ihre Eltern bewohnt haben, steuerfrei erben, wenn sie diese "unverzüglich", d.h. innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall, selbst nutzen. Danach fällt in der Regel Erbschaftsteuer an.

BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, Az. II R 37/16

DER FALLDer Kläger erbte ein Zweifamilienhaus von seinem Vater, der im Januar 2014 verstorben war. Nach Erbauseinandersetzung mit seinem Bruder wurde

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