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Steuerrecht. Kinder können eine Immobilie, die ihre Eltern bewohnt haben, steuerfrei erben, wenn sie diese "unverzüglich", d.h. innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall, selbst nutzen. Danach fällt in der Regel Erbschaftsteuer an.
BFH, Urteil vom 28. Mai 2019, Az. II R 37/16
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