Keine Baugenehmigung, wenn das Projekt viel L...
advertorial

Keine Baugenehmigung, wenn das Projekt viel Lärm reflektiert

Quelle: Gleiss Lutz
Rechtsanwalt Dr. André Lippert von Taylor Wessing.
Rechtsanwalt Dr. André Lippert von Taylor Wessing.

Öffentliches Recht. Eine Baugenehmigung muss nicht nur den Lärm, der von dem Vorhaben selbst ausgeht, berücksichtigen, sondern auch Reflexionen von Verkehrslärm, die das Projekt auslösen wird.

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14. Februar 2019, Az. 1 ME 135/18

DER FALL Der Eigentümer eines Wohnhauses an einer stark befahrenen Eisenbahnstrecke wehrt sich gegen eine Baugenehmigung für einen Geb&au
Logo Immobilien Zeitung

Sie sind noch kein Abonnent?

Jetzt Zugang wählen und sofort lesen.

Jetzt Zugang wählen und sofort lesen.

stats