advertorial
Öffentliches Recht. Eine Baugenehmigung muss nicht nur den Lärm, der von dem Vorhaben selbst ausgeht, berücksichtigen, sondern auch Reflexionen von Verkehrslärm, die das Projekt auslösen wird.
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14. Februar 2019, Az. 1 ME 135/18
Jetzt Zugang wählen und sofort lesen.
Jetzt Zugang wählen und sofort lesen.