advertorial
Baurecht. Wenn ein Auftragnehmer die Ausschreibung falsch interpretiert und deswegen bei der Ausführung der Bauarbeiten Mehrkosten hat, kann er diese nicht vom Auftraggeber einfordern.
LG Landshut, Urteil vom 16. Oktober 2020, Az. 54 O 2031/19
Jetzt Zugang wählen und sofort lesen.
Jetzt Zugang wählen und sofort lesen.