Kein Nachtrag bei falsch verstandener Ausschr...
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Kein Nachtrag bei falsch verstandener Ausschreibung

Quelle: Osborne Clarke
Rechtsanwältin Katharina Feddersen von Osborne Clarke.
Rechtsanwältin Katharina Feddersen von Osborne Clarke.

Baurecht. Wenn ein Auftragnehmer die Ausschreibung falsch interpretiert und deswegen bei der Ausführung der Bauarbeiten Mehrkosten hat, kann er diese nicht vom Auftraggeber einfordern.

LG Landshut, Urteil vom 16. Oktober 2020, Az. 54 O 2031/19

Der FallEin Deich sollte ertüchtigt werden, und der Auftraggeber führte dazu eine Ausschreibung durch. Geplant war, dass ein Teil des Deiches umgebaut
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