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Öffentliches Recht. In einem durch Lärmemissionskontingente gegliederten Gewerbegebiet muss es einen Teilbereich ohne Emissionsbeschränkung geben oder einen, in dem die Kontingente jeden Gewerbebetrieb ermöglichen.
OVG NRW, Urteil vom 17. August 2020, Az. 2 D 25/18.NE
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