In Bayern gilt bald ein Umwandlungsverbot

Nach langem Zögern setzt Bayern eine Verordnung zum sogenannten Umwandlungsverbot des Baugesetzbuchs um. Dieses gilt bald für Mehrfamilienhäuser mit mehr als zehn Wohnungen, die sich in einem angespannten Wohnungsmarkt befinden. Sollen in diesen Mietwohnungen in Einzeleigentum aufgeteilt werden, muss künftig erst die Kommune zustimmen. Immobilieneigentümer, die noch umwandeln wollen, bevor das Verbot in Kraft tritt, müssen sich beeilen.

Wer in Bayern Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen machen möchte, braucht künftig in vielen Fällen eine Genehmigung der Kommune. Dieser
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