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Maklerrecht. Auch bei der Vermittlung einer Immobilie muss der Anlagevermittler über Innenprovisionen von mehr als 15% aufklären, und zwar unabhängig davon, ob er die Anlage mittels Prospekt vertreibt.
BGH, Urteil vom 23. Juni 2016, Az. III ZR 308/15
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