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Öffentliches Recht. Die Regelung im Berliner Zweckentfremdungsrecht, wonach für Ersatzwohnraum zeitlich unbegrenzt ein geringer Mietpreis festgelegt werden muss, verletzt den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und ist nichtig.
VG Berlin, Urteil vom 27. August 2019, Az. VG 6 K 452.18 (nicht rechtskräftig)
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