Eine Initiative mehrerer Kommunen und Institutionen fordert, dass bei der bisherigen Grundsteuer-Reformdebatte zwei neue Varianten geprüft werden. Diese orientieren sich entweder rein am Bodenwert eines Grundstücks oder kombinieren diesen mit einer Flächenkomponente. Von den Finanzministerien der Länder werden schon seit Jahren drei andere Steuermodelle diskutiert. Obwohl die Zeit aufgrund eines drohenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gegen das bisherige Einheitswertmodell drängt, wurde bislang noch keine Entscheidung getroffen.
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