Grunderwerbsteuer trotz Aufhebung des Kaufver...

Auch wenn ein Immobilienverkauf rückwirkend aufgehoben wird, kann für den ursprünglichen Erwerber Grunderwerbsteuer anfallen, wenn in der Aufhebungsurkunde gleichzeitig die Veräußerung an einen Ersatzerwerber geregelt ist. Dabei kommt es entscheidend darauf an, welchen Zweck der Ersterwerber mit der Aufhebung verfolgt. Dies ergibt sich aus der nun veröffentlichten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. September dieses Jahres (Az. II R 9/12 und II R 16/12).

Im Verfahren Az. II R 9/12 hat das Finanzamt gewonnen. In diesem Fall hatte eine GmbH ein Mietshaus von einer GbR erworben, das deren einziger Vermöge

Jetzt kostenlos registrieren und sofort den Artikel lesen!

Die Registrierung beinhaltet zudem die kostenfreien Newsletter IZ Aktuell, IZ Update und IZ Inside.

 

Sie sind bereits registriert?

Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen.
Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.
Es gelten unsere AGB.

stats