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Grundstücksrecht. Der gutgläubig lastenfreie Erwerb eines Miteigentumsanteils bzw. von Wohnungs- und Teileigentum erstreckt sich auch auf Dienstbarkeiten an einem Grundstück, die - sofern sie nicht an einzelnen Einheiten fortbestehen können - dann insgesamt erlöschen.
BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015, Az. V ZB 1/14
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