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Öffentliches Recht. Ob Fenster in einer Grenzwand zugemauert werden dürfen, ist eine Frage des Einzelfalls und richtet sich maßgeblich nach dem Bestandsschutz der Fensteröffnungen.
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Juli 2022, Az. 2 B 4.18
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