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Im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat jetzt der Generalanwalt gesprochen. Sein Votum lässt nichts Gutes hoffen.
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