Gemischter Mietvertrag wegen Eigenbedarf künd...
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Gemischter Mietvertrag wegen Eigenbedarf kündbar

Quelle: L&P
Nicola Lotz.
Nicola Lotz.

Mietrecht. Bei einem einheitlichen Mischmietverhältnis, das wegen überwiegender Wohnnutzung als Wohnraummietverhältnis anzusehen ist, braucht sich ein vom Vermieter geltend gemachter Eigenbedarf nur auf die Wohnräume zu beziehen.

BGH, Urteil vom 1. Juli 2015, Az. VIII ZR 14/15

DER FALLDie Beklagten mieteten vom Kläger ein geräumiges Bauernhaus mit Nebenräumen, das sie als Wohnhaus und die weiteren Nutzflächen vertragsgemäß f

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