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Steuerrecht. Zahlungen zur Rückabwicklung von Fonds mit Schrottimmobilien können in steuerpflichtige Veräußerungsgewinne und nicht steuerbare Entschädigungsleistungen aufzuteilen sein.
BFH, Urteile vom 6. September 2016, Az. IX R 44/14, IX R 45/14 und IX R 27/15
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