Gebäude gehört zu dem Grundstück, dem der Erb...
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Gebäude gehört zu dem Grundstück, dem der Erbauer es zuordnet

Quelle: GTW
Dr. Karsten Prote.
Dr. Karsten Prote.

Grundstücksrecht. Baut ein Grundstückseigentümer ein Gebäude auf mehrere in seinem Eigentum stehende Grundstücke, kommt es für die Zuordnung des Gebäudes zu einem Grundstück auf die Absicht und das Interesse des Erbauers an.

OLG Hamm, Urteil vom 20. August 2015, Az. 5 U 2/15

DER FALLNoch zu Lebzeiten hatte die Alleineigentümerin dreier aneinandergrenzender Grundstücke ihren beiden Kindern A und B das Eigentum an den Grunds
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