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Grundstücksrecht. Baut ein Grundstückseigentümer ein Gebäude auf mehrere in seinem Eigentum stehende Grundstücke, kommt es für die Zuordnung des Gebäudes zu einem Grundstück auf die Absicht und das Interesse des Erbauers an.
OLG Hamm, Urteil vom 20. August 2015, Az. 5 U 2/15
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