Frankfurter Wohn-Bürgerbegehren war unzulässi...
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Frankfurter Wohn-Bürgerbegehren war unzulässig

Das Bürgerbegehren für bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt war unzulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden.

Mit ihrer Entscheidung vom 10. März (Az. 7 K 201/20) stärken die Richter der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat den Rücken.
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