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Vergaberecht. Angebote von Bietern, deren Nachunternehmer vorsätzlich falsche Angaben in Bezug auf ihre Fachkunde gemacht haben, müssen ausgeschlossen werden. Bei der Eignungsleihe gelten die gleichen Anforderungen wie für den Bieter selbst.
OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Oktober 2016, Az. 11 Verg 12/16
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