Falsch angegebenes Gebäude-Baujahr ist ein Sa...
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Falsch angegebenes Gebäude-Baujahr ist ein Sachmangel

Quelle: White Case
Behnam Yazdani.
Behnam Yazdani.

Grundstücksrecht. Ein Grundstückskaufvertrag kann auf Verlangen des Käufers rückabzuwickeln sein, wenn das im Kaufvertrag genannte Baujahr des Hauses als vereinbarte Beschaffenheit auszulegen ist und es falsch angegeben wurde.

OLG Hamm, Urteil vom 2. März 2017, Az. 22 U 82/16

DER FALLDie Beklagte veräußerte mit notariellem Kaufvertrag - unter Ausschluss der Sachmängelhaftung - ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück an d
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