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Steuerrecht. Die deutsche Regelung, wonach das Recht auf Vorsteuerabzug auch dann schon bei Ausführung des Umsatzes entsteht, wenn der Leistende als Ist-Versteuerer das Entgelt noch nicht erhalten hat, ist unionsrechtswidrig.
EuGH, Urteil vom 10. Februar 2022, Az. C-9/20
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