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Steuerrecht. Einer Gesellschaft, die nur kraft Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegt, steht die erweiterte Kürzung auch dann zu, wenn sie an einer grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist.
BFH, Beschluss vom 25. September 2018, Az. GrS 2/16
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