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Steuerrecht. Das Legen eines Hauswasseranschlusses wird mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz besteuert. Das gilt auch dann, wenn die Leistung nicht von dem Wasserunternehmen erbracht wird, sondern von einem Bauunternehmen.
BFH, Urteil vom 7. Februar 2018, Az. XI R 17/17
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