Ermäßigte Umsatzsteuer für das Legen eines Ha...
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Ermäßigte Umsatzsteuer für das Legen eines Hausanschlusses

Quelle: Dornbach
Klaus Bührer.
Klaus Bührer.

Steuerrecht. Das Legen eines Hauswasseranschlusses wird mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz besteuert. Das gilt auch dann, wenn die Leistung nicht von dem Wasserunternehmen erbracht wird, sondern von einem Bauunternehmen.

BFH, Urteil vom 7. Februar 2018, Az. XI R 17/17

DER FALLEin Bauunternehmen wurde von verschiedenen Wasser- und Abwasserzweckverbänden damit beauftragt, Trinkwasseranschlüsse zu errichten, die den je

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