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Makler laufen Gefahr, ihren Vergütungsanspruch zu verspielen, wenn sie nicht für klare vertragliche Regeln sorgen. In der Praxis bieten sich hierfür allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) an. Doch nicht alles, was für den Makler wünschenswert wäre, lässt sich per AGB regeln. Die Rechtsanwälte Dominik Hoidn und Joachim Wichert geben einen Überblick darüber, welche Klauseln möglich sind, und nennen Beispiele nebst der dazugehörigen Rechtsprechung.
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