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Mietrecht. Wird in einem Mietvertrag vereinbart, dass eine Partei bei einer bestimmten Indexänderung fordern kann, die Miete neu festzusetzen, müssen sich Mieter und Vermieter über die neue Höhe einigen und das auch schriftlich festhalten.
BGH, Urteil vom 11. April 2018, Az. XII ZR 43/17
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