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Steuerrecht. Ein Wohnungsunternehmen ist erbschaftsteuerlich begünstigt, wenn neben der Vermietung Zusatzleistungen erbracht werden, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten. Auf die Anzahl der Wohnungen kommt es nicht an.
BFH, Urteil vom 24. Oktober 2017, Az. II R 44/15
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