Eine Schenkung löst kein Vorkaufsrecht aus
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Eine Schenkung löst kein Vorkaufsrecht aus

Quelle: White Case
Behnam Yazdani.
Behnam Yazdani.

Grundstücksrecht. Die Schenkung eines Grundstücks löst keinen Vorkaufsfall aus. Ein Vorkaufsfall setzt eine entgeltliche Eigentumsübertragung voraus. Ob diese vorliegt, richtet sich nach dem Willen der Vertragsschließenden.

OLG Brandenburg, Urteil vom 15. Dezember 2016, Az. 5 U 44/14

DER FALLMit notariellem Übertragungsvertrag schenkte die Beklagte ein Grundstück einer Gemeinde. Zugunsten des Klägers bestand ein im Grundbuch einget

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