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Grundstücksrecht. Die Schenkung eines Grundstücks löst keinen Vorkaufsfall aus. Ein Vorkaufsfall setzt eine entgeltliche Eigentumsübertragung voraus. Ob diese vorliegt, richtet sich nach dem Willen der Vertragsschließenden.
OLG Brandenburg, Urteil vom 15. Dezember 2016, Az. 5 U 44/14
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