Ein Werbeplakat darf nicht stören, egal wie g...
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Ein Werbeplakat darf nicht stören, egal wie groß es ist

Quelle: Gleiss Lutz
Dr. André Lippert.
Dr. André Lippert.

Öffentliches Recht. Werbeanlagen dürfen nicht störend wirken. Eine Obergrenze für ihre Größe kann aber nicht festgesetzt werden, weil der Grad der Störung von der konkreten Umgebung abhängig ist.

OVG Hamburg, Beschluss vom 4. Juni 2018, Az. 2 Bs 68/18

DER FALL Ein Unternehmen für Außenwerbung wollte ein 13 mal 14 Meter großes Werbeplakat mit zehn Leuchtstrahlern an der oberen H&a

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