Ein Stimmrechte-Patt begründet keine Betriebs...
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Ein Stimmrechte-Patt begründet keine Betriebsaufspaltung

Quelle: Dornbach
Steuerberater Klaus Bührer von Dornbach
Steuerberater Klaus Bührer von Dornbach

Steuerrecht. Wird für einen minderjährigen Gesellschafter ein Ergänzungspfleger bestellt, sind dessen Stimmen nicht den sorgeberechtigten Eltern zuzurechnen. Hat das Elternteil somit nur 50% der Stimmen, liegt keine Betriebsaufspaltung vor.

BFH, Urteil vom 14. April 2021,Az. X R 5/19

Der Fall Mit dem Tod ihres Ehemanns sind die Klägerin und ihre beiden Kinder Gesellschafter einer Betriebs-GmbH geworden, wobei die Mutter 50%
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