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Steuerrecht. Wird für einen minderjährigen Gesellschafter ein Ergänzungspfleger bestellt, sind dessen Stimmen nicht den sorgeberechtigten Eltern zuzurechnen. Hat das Elternteil somit nur 50% der Stimmen, liegt keine Betriebsaufspaltung vor.
BFH, Urteil vom 14. April 2021,Az. X R 5/19
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