Ein Notar muss nicht nach dem Gesellschafterb...
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Ein Notar muss nicht nach dem Gesellschafterbeschluss fragen

Quelle: White & Case
Rechtsanwalt Dr. Holger Wolf von White & Case
Rechtsanwalt Dr. Holger Wolf von White & Case

Grundstücksrecht. Bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags muss der Notar nicht prüfen, ob für den Verkauf ein zustimmender Gesellschafterbeschluss der verkaufenden GmbH vorliegt.
OLG Koblenz, Urteil vom 3. Februar 2022, Az. 1 U 651/21

Der Fall Eine GmbH hat, vertreten durch ihren alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer, ein Grundstück verkauft. Die alleinige Ge

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