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Grundstücksrecht. Bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags muss der Notar nicht prüfen, ob für den Verkauf ein zustimmender Gesellschafterbeschluss der verkaufenden GmbH vorliegt.
OLG Koblenz, Urteil vom 3. Februar 2022, Az. 1 U 651/21
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