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Baurecht. Werden in einem selbstständigen Beweisverfahren mehrere Mängel begutachtet, endet die Hemmung der Ansprüche in Bezug auf die einzelnen Mängel erst mit Abschluss des gesamten Beweisverfahrens.
OLG Stuttgart, Urteil vom 30. November 2021, Az. 10 U 58/21 (nicht rechtskräftig)
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