Eigentümer von marodem Haus muss Standsicherh...
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Eigentümer von marodem Haus muss Standsicherheit beweisen

Quelle: Luther
Rechtsanwalt Dr. Martin Fleckenstein von Luther.
Rechtsanwalt Dr. Martin Fleckenstein von Luther.

Öffentliches Recht. Gibt es konkrete Zweifel an der Standsicherheit eines Gebäudes, kann die Bauaufsichtsbehörde vom Eigentümer verlangen, ein Sachverständigengutachten zum Sicherheitszustand vorzulegen.

OVG Münster, Beschluss vom 20. Juli 2020, Az. 2 A 2321/19

DER FALL Der Eigentümer einer Immobilie wandte sich gegen eine Ordnungsverfügung der Bauaufsicht. Darin wurde ihm aufgegeben, die Verkehr

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