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Öffentliches Recht. Gibt es konkrete Zweifel an der Standsicherheit eines Gebäudes, kann die Bauaufsichtsbehörde vom Eigentümer verlangen, ein Sachverständigengutachten zum Sicherheitszustand vorzulegen.
OVG Münster, Beschluss vom 20. Juli 2020, Az. 2 A 2321/19
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