Das überraschende Votum der britischen Bevölkerung am 23. Juni 2016 für den Brexit sorgt für tägliche Schlagzeilen. Ob und wann die britische Regierung einen Antrag nach Art. 50 EUV stellt, ist ebenso ungewiss wie die Einzelheiten eines Austritts aus der Europäischen Union (EU). Im Worst-Case-Szenario könnte Großbritannien für die EU und die EU-Mitgliedstaaten - aus steuerlicher Sicht - ein Drittstaat werden. Gastautor Alexander Lehnen erläutert, welche Folgen das für deutsche Immobilieninvestoren in Großbritannien haben könnte.
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