Die Abnahme lässt sich per AGB-Klausel delegi...
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Die Abnahme lässt sich per AGB-Klausel delegieren

Quelle: WIR
Rechtsanwalt Christian Hippel von WIR Wanderer und Partner.
Rechtsanwalt Christian Hippel von WIR Wanderer und Partner.

Baurecht. In einem Bauträgervertrag kann formularvertraglich wirksam vereinbart werden, dass die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch eine Sachverständigenorganisation wie den TÜV erfolgt.

OLG Dresden, Urteil vom 12. Februar 2021, Az. 22 U 904/20

DER FALLEine Wohnungseigentümergemeinschaft klagt gegen den Bauträger auf Kostenvorschuss zur Mangelbeseitigung. Sowohl die Beurteilung der Verjährung

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