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Der Handel hat im Moment nicht viel zu lachen. Der zweite Lockdown setzt ihm hart zu. Nur in einem Punkt hat sich das Blatt zu seinen Gunsten gewendet: Unternehmen, die wegen der Corona-Maßnahmen ihre Läden schließen müssen, haben wegen der Änderung des Mietrechts (§ 313 BGB) nun deutlich bessere Chancen, die Miete zu kürzen, als im ersten Lockdown. Viele Vermieter haben darum erneut Post von ihren Händlern bekommen.
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