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Berlin. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Klage gegen das Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) zurückverwiesen. Das OVG habe weder die Verfassungswidrigkeit noch die Entscheidungserheblichkeit ausreichend dargelegt, heißt es in einer Veröffentlichung des BVerfG vom Mittwoch vergangener Woche.
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