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Der Umgang mit Mieterdaten ist für Vermieter schwieriges Terrain. Sie müssen nicht nur die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachten, sondern häufig auch entscheiden, wo der Auskunftsanspruch von Mietern beginnt und wo dieser endet. Der Bundesgerichtshof hängt die Messlatte tief – zugunsten von fragenden Mietern. Vermietern droht ein Dilemma zwischen verschiedenen Mieterrechten.
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