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Vornahmeklausel weg, Quotenabgeltungsklausel weg, Renovierungsfristen weg. Im März hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen geändert, und was vorher erlaubt war, ist jetzt unwirksam. Rechtsanwalt Andreas Griebel meint, das wurde auch Zeit, und fordert neue Gesetze.
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