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Es bleibt dabei: Wird eine unrenovierte Wohnung übergeben, kann der Vermieter die Schönheitsreparaturen nicht per Formularklausel an seinen Mieter übertragen. Das gilt auch dann, wenn der Mieter mit dem Vorbewohner ausgemacht hat, dass er dessen Renovierungspflichten übernimmt (Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. August 2018, Az. VIII ZR 277/16).
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