BFH urteilt zur Dokumentation der Zuordnungse...
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BFH urteilt zur Dokumentation der Zuordnungsentscheidung

Quelle: Kucera, Urheberin: Diana Ninov
Rechtsanwalt und Steuerberater Rolf G. Krauß von Kucera
Rechtsanwalt und Steuerberater Rolf G. Krauß von Kucera

Steuerrecht. Steht die umsatzsteuerliche Zuordnung einer Immobilie zum Unternehmen anhand objektiver Anhaltspunkte fest, muss die Zuordnung dem Finanzamt nicht noch zusätzlich mitgeteilt werden.
BFH, Urteil vom 29. September 2022, Az. V R 4/20

Der Fall Der Kläger errichtete ab 2014 ein Wohn- und Bürohaus. Etwa ein Drittel der Fläche entfiel auf Büroräume, was auch d

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