advertorial
Steuerrecht. Steht die umsatzsteuerliche Zuordnung einer Immobilie zum Unternehmen anhand objektiver Anhaltspunkte fest, muss die Zuordnung dem Finanzamt nicht noch zusätzlich mitgeteilt werden.
BFH, Urteil vom 29. September 2022, Az. V R 4/20
Sie sind bereits registriert?
Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen.
Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.
Es gelten unsere AGB.