advertorial
Eigentümer von Immobilien in Ferienländern können nach einem nun veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Juni 2013 künftig schneller in die Steuerfalle tappen (Az. R 109-111/10).
Jetzt Zugang wählen und sofort lesen.
Jetzt Zugang wählen und sofort lesen.