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Steuerrecht. Die Behaltensfrist nach dem Grunderwerbsteuergesetz ist verletzt, wenn sich die bürgerlich-rechtliche Beteiligung am Gesamthandvermögen einer Gesellschaft zwar nicht ändert, der wirtschaftliche Wert der Beteiligung aber beschränkt wird.
BFH, Urteil vom 12. Januar 2022, Az. II R 4/20
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