Betrugsschaden beim Immobilienkauf als Werbun...
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Betrugsschaden beim Immobilienkauf als Werbungskosten absetzbar

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Alexander Krüger.
Alexander Krüger.

Steuerrecht. Aufwendungen, die vergeblich für den Erwerb eines Vermietungsobjekts geleistet wurden, sind auch dann als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abziehbar, wenn es keine vertragliche Grundlage für die Zahlungen gab.

BFH, Urteil vom 9. Mai 2017, Az. IX R 24/16

Der FallDer Kläger plante, eine Immobilie zu erwerben und diese teilweise gewerblich zu vermieten. Den Kaufpreis übergab er einem Makler, der ihm vorg

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